Artikel 1: Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote von Dutchmach metaalbewerkingsmachines (nachfolgend 'Dutchmach') und für alle mit ihr geschlossenen Verträge. Der Vertragspartner von Dutchmach wird durchgehend als Käufer (nachfolgend 'Käufer') bezeichnet. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht und wird ausdrücklich widersprochen.
Artikel 2: Angebote
Für ein und dieselbe Maschine können mehrere Angebote gleichzeitig abgegeben werden. Angebote sind daher freibleibend, und es können keine Rechte daraus abgeleitet werden. Ein Kauf- oder Dienstleistungsvertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von Dutchmach zustande, die beiderseits unterzeichnet oder bestätigt sein muss. Alle Angebote von Dutchmach verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Artikel 3: Verträge
Mit der Unterzeichnung oder der digitalen Bestätigung (zum Beispiel per E-Mail) eines Vertrags oder einer Auftragsbestätigung erklärt sich der Käufer damit einverstanden, den Kaufgegenstand in dem Zustand zu erwerben, in dem er ihn gesehen und für gut befunden hat.
Artikel 3: Lieferung
Die Lieferung erfolgt in Enschede, und zwar ohne Transport, Montage oder Inbetriebnahme, sofern in der Auftragsbestätigung nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wird der Transport dennoch ab Enschede organisiert, trägt der Käufer das Risiko während des Transports.
Artikel 4: Zahlung
Der Käufer kann sich hinsichtlich seiner Zahlungsverpflichtungen weder auf Verrechnung noch auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen. Ab dem auf der jeweiligen Rechnung genannten Fälligkeitstag schuldet der Käufer vertragliche Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat auf die Hauptsumme. Zusätzlich wird die Hauptsumme um außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % erhöht. Dutchmach bleibt jederzeit berechtigt, ihr Eigentum an sich zu nehmen, wobei bereits geleistete Anzahlungen nach billigem Ermessen zu verrechnen sind. Kommt der Käufer einer Verpflichtung aus dem Vertrag gegenüber Dutchmach nicht nach, ist Dutchmach ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf berechtigt, den Vertrag durch außergerichtliche Erklärung (ein Schreiben) aufzulösen und den Kaufgegenstand an sich zu nehmen, mit Verrechnung wie vorstehend genannt. Im Falle von Insolvenz, Zahlungsaufschub, Stilllegung und/oder Liquidation des Unternehmens des Käufers gilt dieser von Rechts wegen als in Verzug, und Dutchmach ist berechtigt, ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Mitwirkung die Ausführung des Vertrags auszusetzen oder den noch nicht ausgeführten Teil für aufgelöst zu erklären, unbeschadet des Anspruchs auf Zahlung des ausgeführten Teils und auf Schadensersatz.
Artikel 5: Eigentumsvorbehalt
Nach der Lieferung bleibt Dutchmach Eigentümerin der gelieferten Sachen, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen einschließlich Hauptsumme, Zinsen und Kosten nicht vollständig erfüllt hat. Ohne Mitwirkung von Dutchmach besteht vor vollständiger Zahlung keinerlei Befugnis, die Waren an Dritte zu verpfänden, das Eigentum daran zu übertragen oder an diesen Waren irgendein Sicherungsrecht im weitesten Sinne zu bestellen. Handelt der Käufer dem zuwider, verwirkt er eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe der offenen Zahlungsverpflichtungen.
Artikel 6: Gewährleistung
Auf neu gelieferte Maschinen besteht sechs Monate Herstellergarantie. Bei einem Defekt an einer mit Garantie gelieferten Maschine ist die Maschine zur Reparatur nach Enschede zu bringen. Nach der Reparatur hat der Käufer die Maschine selbst zu seinem Betrieb zu transportieren. Auf gebrauchte Maschinen wird keinerlei Garantie gewährt. Aus normalem oder besonderem Gebrauch kann bei neu und gebraucht gelieferten Sachen keine geringere Toleranz geltend gemacht werden als die vom Hersteller/Importeur angegebene. In manchen Fällen können wir ein neues oder gebrauchtes, funktionsfähiges Ersatzteil zur Ersetzung oder Reparatur zusenden (die Transportkosten für die Zusendung des Ersatzteils trägt der Käufer).
Artikel 7: Rügepflicht
Festgestellte Mängel sind Dutchmach innerhalb von drei Werktagen schriftlich zu melden, andernfalls erlischt jeder Anspruch wegen des Mangels. Geht innerhalb der genannten Frist keine Reklamation bei Dutchmach ein, gilt Dutchmach als vollständig ihren Verpflichtungen nachgekommen.
Artikel 8: Haftung
Dutchmach haftet nur für Schäden des Käufers, die die unmittelbare und ausschließliche Folge eines Dutchmach zurechenbaren Versäumnisses sind. Nicht ersatzfähig sind Betriebsschäden, Stillstandsschäden, entgangener Gewinn oder mittelbare Schäden jeder Art, weder des Käufers noch seiner Abnehmer. In allen Fällen ist die Haftung auf den Nettokaufpreis der gelieferten Sache oder Leistung begrenzt. Dutchmach haftet nicht für Mängel infolge normaler Abnutzung, unsachgemäßen Gebrauchs, fehlender oder unsachgemäßer Wartung sowie nicht für Installation, Montage, Änderung oder Reparatur durch den Käufer oder von ihm beauftragte Dritte. Derselbe Haftungsausschluss gilt zugunsten aller Personen, die von Dutchmach bei der Ausführung des Vertrags eingesetzt werden.
Artikel 9: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Streitigkeiten zwischen Dutchmach und dem Käufer werden ausschließlich vom zuständigen Gericht in Almelo entschieden. Im Übrigen gilt ausschließlich niederländisches Recht.
Artikel 10: Preise
Die auf unserer Website genannten Preise verstehen sich zuzüglich 21 % MwSt.
Artikel 11: Transport
Dutchmach haftet nicht für Schäden, die während des Transports entstehen, unabhängig davon, wer den Transport organisiert hat.
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge von DutchMach, Kopersteden 8-A, 7547 TK Enschede, Nederland · KvK 08188028